
Wolf-Eike Mardas
aktualisiert am 16.11.2018 um 13:54:05
Doc ‚kommt‘ durchs Handy
Allgemeinmedizinerin Dr. med. Steffi Böhme aus Zeitz ist unsicher, ob eine ärztliche Fernbehandlung über Telefonberatung der richtige Weg ist, zumal wenn der Patient dem Arzt unbekannt ist.
Foto: M. Herrmann
BLK (red). In der Versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen die Delegierten eine Änderung der Berufsordnung für Ärzte. Diese ermöglicht die Erweiterung der Fernbehandlung. War diese bislang nur ergänzend zur direkten persönlichen Behandlung eines Patienten möglich, so wird sie auch bei einem unbekannten Patienten unter Wahrung der ärztlichen Sorgfalt zugelassen. „Mit Augenmaß und nach einer umfassenden Diskussion haben sich unsere Ärzte für eine Öffnung der bestehenden Fernbehandlungsmöglichkeiten entschieden, die zugleich den Patientenschutz nicht außer Acht lässt", erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Und ergänzt: „Der persönliche Kontakt zum Patienten bleibt auch zukünftig der Goldstandard in der ärztlichen Beratung und Behandlung."
Unter den Ärzten herrschte trotz kontroverser Diskussion Einigkeit darüber, dass eine sorgfältige und verantwortungsvolle Behandlung regelmäßig damit einhergehen muss, dass Patienten im persönlichen Kontakt beraten und behandelt werden. Gleichwohl eröffnen technische Entwicklungen Möglichkeiten, dies in ausgewählten Fällen auch aus der Ferne bei einem Patienten anzuwenden, der vom Arzt zuvor nicht behandelt wurde. „Letztlich geht es um eine Abwägung zwischen Patientenautonomie und Patientenschutz. Sucht der Patient den Kontakt zum Arzt aus der Ferne, kann mit der jetzigen Regelung dem Wunsch entsprochen werden.
Der Arzt muss dabei aber seinen ärztlichen Sorgfaltspflichten nachkommen", so die Kammerpräsidentin. Sie betont zugleich, dass es ein Irrglaube sei, dass hierdurch ärztliche Unterversorgung beseitigt oder Wartezeiten signifikant reduziert werden können. „Vorstellbar ist, dass dem Patienten dadurch ein unnötiger Weg erspart bleibt. Eine Dauer- oder Ersatzlösung für ein unterversorgtes Gebiet oder zur weiteren Kostenreduktion darf und kann die Möglichkeit jedoch nicht avancieren."
Der Beschluss der Kammerversammlung lautet wie folgt:
Die Kammerversammlung beschließt, § 7 Abs. 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wie folgt zu fassen: „Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie dürfen dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird."
Nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit Soziales und Integration kann die Regelung im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden und damit im Jahr 2019 in Kraft treten.
Der Beschluss ist nur die eine Seite, doch die Praxis die andere: Das Telefon klingelt. Dr. med. Steffi Böhme nimmt in den Hörer in die Hand und hört sich das Problem des Patienten an und weiß sofort die richtige Behandlung. Die Allgemeinmedizinerin aus Zeitz kann sich dieses Szenario nicht so recht vorstellen. „Wie soll ich fremden Leuten, die ich noch nie gesehen habe, eine Diagnose stellen?", fragt sie. „Nicht jeder kann seine Beschwerden in passende Sätze verpacken." Wie oft habe sie bereits Menschen vor sich sitzen gehabt, denen es an anderer Stelle, als geglaubt, fehlte. „Sicherlich kann ich bei Husten und Schnupfen urteilen, ob die Patienten eine richtige Medikation einnehmen. Aber eine Krankschreibung ist ein wichtiges Dokument und wäre nicht möglich."
Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch einen Schritt weiter gehen, bis 2020 sollen Mediziner auch Arzneimittelrezepte digital ausfertigen können und sie dem Patienten auf das Smartphone schicken. Dazu ist aber erst eine Gesetzesänderung notwendig, an der Spahn bereits arbeitet. „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt", sagt er. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten. „Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege - vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten."
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